Produkt-Katalog
Ihre Artikel mit GTIN und Stückliste, je Artikel die Verpackungen. Dazu, welche EPR-Bereiche die Ware selbst betreffen: Batterien, Elektro, Textil.
Sie haben den Überblick verloren?
Wir zeigen Ihnen, was für Sie gilt
Software für Verpackungslogistik und EU-Pflichten (PPWR): Verpackungen prüfen, je Zielland registrieren, Mengen melden.
EPR für das gesamte Paket. Batterien. Textil. Und vieles mehr.
Wer in mehrere EU-Länder verkauft, muss sich in jedem Land einzeln anmelden und jedes Jahr melden, wie viel Verpackung dort in Umlauf kam. Paxonic erfasst Ihre Verpackungen, erkennt aus jeder Lieferung das Zielland und bereitet die Meldung daraus vor.
Meldepflichtig ist nicht nur der Karton. Steckt in der Sendung ein Elektrogerät, eine Batterie oder ein Kleidungsstück, gilt auch dafür je nach Land eine eigene Herstellerverantwortung – mit eigener Registrierung, eigener Meldung und eigenen Gebühren.
Paxonic erfasst Verpackung und Inhalt. So deckt Ihre EPR-Meldung das ganze Paket ab, nicht nur die Hülle.
Nicht nach dem ersten Verkauf, sondern davor. Wer ohne Registrierungsnummer liefert, verstößt ab der ersten Sendung – auch wenn er sie zwei Wochen später nachholt.
Marktplätze müssen die Registrierungsnummer ihrer Händler prüfen. Fehlt sie, kann das Angebot gesperrt werden, auch ohne Vorwarnung.
Die Pflichten gelten seit 12. August 2026. Die österreichischen Strafbestimmungen fehlen noch – laut Wirtschaftskammer liegt dafür nicht einmal ein Begutachtungsentwurf vor. Der Verstoß entsteht trotzdem ab dem ersten Tag, nicht erst ab dem Tag, an dem jemand ihn bepreist.
Der Standard13. August 2026„Es zahlt sich nicht mehr aus“ – eine niederösterreichische Händlerin stellt den Auslandsversand ein und beliefert nur noch Deutschland.
Zum Artikel
Handelsblatt15. August 2026Online-Händler stoppen den Verkauf ins Ausland. Ein Betrieb aus sechs Personen legt seine Expansionspläne auf Eis, weil jedes EU-Land eine eigene Registrierung und einen eigenen Bevollmächtigten verlangt.
Zum Artikel
Handelsverband Österreich11. August 2026„Bei Verpackungen errichtet Brüssel 27 neue Bürokratiegrenzen. Damit wird der Binnenmarkt ad absurdum geführt.“
Rainer Will, GeschäftsführerZur Mitteilung
Die Pflichten kommen in Stufen – verteilt über vierzehn Jahre. Jede Stufe ändert, woraus Ihre Verpackung bestehen darf und was Sie dafür nachweisen müssen.
Die Meldung ist jährlich. Die Pflicht ist es nicht.
Die Jahresmeldung ist der sichtbare Teil. Richtig wird sie durch alles, was dazwischen passiert – und das läuft durchgehend, nicht einmal jährlich.
Die Jahresmeldung ist dann ein Export, kein Projekt.
Sechs Schritte, zehn Module, eine Software.
Ihre Artikel mit GTIN und Stückliste, je Artikel die Verpackungen. Dazu, welche EPR-Bereiche die Ware selbst betreffen: Batterien, Elektro, Textil.
Alle Verpackungen an einer Stelle, mit Werkstoff, Gewicht, Maßen und Prüfstatus als Ampel.
Rezyklatanteil, Flächengewicht und Schwermetalle einmal pflegen und überall wiederverwenden.
Partnerfirmen verbinden, fehlende Angaben per Link anfordern und die ganze Kette mit Status sehen.
Jede Ein- und Ausgabe mit Partner, Menge und Charge, auch direkt aus dem Lieferschein.
Zeigt für alle 27 EU-Länder, ob die Meldepflicht bei Ihnen liegt oder beim Marktplatz.
Die Meldung entsteht aus Ihren Lieferungen, fertig als Datei im Format des jeweiligen Registers.
Offizielle Gebührentarife je Register und Werkstoff. So wissen Sie vorher, was die Meldung kostet.
Konformitätserklärung nach Art. 39, revisionssicher abgelegt und fünf bzw. zehn Jahre aufbewahrt.
Shopify live, JTL per Export, CSV und Excel für alles Weitere.
Hinter diesen Schritten steht unsere interne Pflichtenmatrix mit 138 Einzelpflichten aus der PPWR und den referenzierten EU-Rechtsakten. Die Software bereitet Meldungen und Nachweise vor; sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Für kleine Betriebe mit Versand in wenige Länder
Für wachsende Händler mit mehreren Märkten
Für EU-weiten Versand ohne Ländergrenze
Für Konzerne und komplexe Lieferketten
Wir suchen Testpartner und bieten im Gegenzug 6 Monate unentgeltliche Nutzung der Software. Schreiben Sie uns kurz, wer Sie sind, wir melden uns bei Ihnen.
Angaben gemäß § 5 ECG, § 14 UGB
LMF Solutions GmbH in Gründung
Salzburg, Österreich
Softwareentwicklung & IT-Dienstleistungen
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Gründung.
Die Gesellschaft ist noch nicht im Firmenbuch eingetragen. Firmenbuchnummer und UID-Nummer werden nach der Eintragung beim Landesgericht Salzburg hier ergänzt.
Die Gewerbeberechtigung ist beantragt. Mit ihrer Erteilung entsteht die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe UBIT; sie wird dann hier ausgewiesen.
Magistrat der Stadt Salzburg, Gewerbebehörde.
Gewerbeordnung 1994 (GewO), abrufbar unter ris.bka.gv.at
E-Mail: contact@lmf-solutions.com
Informationen gemäß DSGVO
LMF Solutions GmbH in Gründung, Salzburg, Österreich, erreichbar unter contact@lmf-solutions.com. Die Gesellschaft ist noch nicht im Firmenbuch eingetragen; bis dahin handelt die Vorgesellschaft.
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Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Jede Nachricht enthält einen Abmeldelink; ein Klick löscht Ihre Adresse aus der Liste. Alternativ genügt eine Nachricht an contact@lmf-solutions.com. Es entstehen dabei keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
Abgesehen von der in Punkt 5 beschriebenen Zahlungsabwicklung und der in Punkt 6 beschriebenen Kontoführung im Kundenbereich und dem in Punkt 7 beschriebenen Newsletter erfolgt eine Weitergabe Ihrer Daten ausschließlich an die IONOS SE als Auftragsverarbeiter für Hosting und Mailzustellung sowie an Behörden, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Ein Verkauf oder eine Weitergabe zu Werbezwecken findet nicht statt. Über die in Punkt 2 genannte Auswertung durch IONOS hinaus setzen wir keine Dienste Dritter zur Reichweitenmessung ein. Im Fuß der Seite verlinken wir unsere Profile bei LinkedIn und Instagram. Das sind reine Links: Daten werden erst übertragen, wenn Sie darauf klicken; dann gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
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Stand: Oktober 2026
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (B2B). Der Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Vertragspartner ist die LMF Solutions GmbH in Gründung, Salzburg, Österreich. Darstellungen auf dieser Website sind kein bindendes Angebot. Registrierung und Nutzung erfolgen über den separaten Kundenbereich (app.lmf-solutions.com). Die Registrierung allein begründet noch kein Nutzungsrecht an der Software. Die unentgeltliche Nutzung als Testpartner gemäß § 3a beginnt erst, wenn sich der Kunde bei uns meldet und wir den Zugang freischalten – hierfür sind keine Zahlungsdaten erforderlich, ein kostenpflichtiger Vertrag kommt dadurch nicht zustande. Entscheidet sich der Kunde während oder nach dem Testzeitraum für einen kostenpflichtigen Tarif, kommt der Vertrag mit Abschluss des daraufhin im Kundenbereich gestarteten Bezahlvorgangs zustande; die Bestätigung erhalten Sie im Anschluss in Textform. Im Übrigen kommt der Vertrag durch unsere Bestätigung der Bestellung in Textform zustande.
Paxonic wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt und über das Internet zugänglich gemacht. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif (Starter, Business, Professional, Enterprise). Die unentgeltliche Nutzung als Testpartner ist in § 3a geregelt. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; wir können sie ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn es sich erkennbar nicht um ein Unternehmen handelt. Die Software unterstützt bei der operativen Umsetzung der Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets der amtliche Verordnungstext und die Vorgaben der zuständigen Register und Behörden.
Zeitlich begrenzt suchen wir Testpartner. Testpartner erhalten Zugang zur Software für 6 Monate ab Freischaltung, unentgeltlich. Als Gegenleistung geben Testpartner Feedback zur Benutzerfreundlichkeit und zur Software allgemein. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht; wir wählen die Testpartner nach eigenem Ermessen aus und können Bewerbungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Zugang endet nach 6 Monaten automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einen kostenpflichtigen Tarif wählt; ein Übergang in einen kostenpflichtigen Tarif erfolgt nicht von selbst. Im Übrigen gelten diese AGB.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung erforderlichen Stammdaten (u. a. Verpackungs- und Materialdaten) vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen und laufend zu aktualisieren. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode.
Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Geplante Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit vorab an. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingebrachten Daten verantwortlich.
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform. Dieses Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht, die Plattform zu vervielfältigen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder als Vorlage bzw. Referenz für ein konkurrierendes Produkt zu verwenden. Die vom Kunden eingebrachten Daten bleiben seine Daten. Er kann sie jederzeit in einem gängigen Format exportieren; nach Vertragsende löschen wir sie auf Verlangen.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
Für Schäden, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Kunden gegenüber Behörden oder Registern resultieren, übernimmt LMF Solutions keine Haftung. Die Letztverantwortung für die inhaltliche Richtigkeit gemeldeter Daten verbleibt beim Kunden. Im Übrigen haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Abonnements verlängern sich automatisch – Monatstarife um jeweils einen weiteren Monat, Jahrestarife um ein weiteres Jahr – sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Monatstarife sind mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar, Jahrestarife mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit. Enterprise-Verträge unterliegen den individuell vereinbarten Konditionen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.