Testpartner gesucht: 6 Monate unentgeltliche Nutzung von Paxonic EU, im Gegenzug Ihr Feedback.Testpartner gesucht: 6 Monate unentgeltlichJetzt melden
Paxonic EULMF Solutions
Testpartner werden

Ihre Produkte.
Ihre Verpackungen.
Ihre Lieferkette.
Ein System.

Paxonic EU übernimmt Bestellungen aus Shop, ERP und Versand, zeigt für jedes EU-Land, was gilt und was fehlt. Registrierung, Mengenmeldung und Konformitätserklärungen werden daraus vorbereitet.

6 Monate unentgeltlich testen, für Unternehmen (B2B).

    Beispiel: Muster GmbH, Salzburg

    • Registriert und Bevollmächtigter hinterlegt
    • Registrierung oder Bevollmächtigter fehlt
    • Registrierung und Bevollmächtigter fehlen
    • Pflicht noch zu prüfen
    • Keine Lieferung dorthin

    Die Meldung ist jährlich. Die Pflicht ist es nicht.

    Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Registrierung, Konformitätserklärung und Mengenmeldung müssen je Land einzeln erledigt werden, jeweils mit eigenem Register, eigener Frist und oft eigenem Bevollmächtigten.

    Paxonic ist deshalb keine reine Meldeplattform, sondern eine Arbeitsplattform. Die Jahresmeldung ist der sichtbare Teil. Richtig wird sie erst durch alles, was dazwischen passiert, und das geschieht das ganze Jahr über.

    12.08.2026Seit diesem Tag gelten die Pflichten.
    27Länder, die Sie einzeln im Blick behalten müssen.
    2040Letzte Stufe: Mindestrezyklatanteile von 25 bis 65 %.
    1. 2026Registrierung, Konformitätserklärung und Mengenmeldung – gelten bereits
    2. 2027Bis 12. Februar erlassen die Mitgliedstaaten ihre Sanktionsregeln (Art. 68 Abs. 1 PPWR)
    3. 2028Kompostierbarkeitsnorm für Teebeutel, Kaffeepads, Obst-Aufkleber
    4. 2029Pfandsysteme für Einweg-Getränkeflaschen und Metalldosen
    5. 2030Leerraum max. 50 %, Mindestrezyklat 10–35 %, verbotene Formate
    6. 2038Recyclingfähigkeit Stufe A oder B verpflichtend
    7. 2040Mindestrezyklatanteil der zweiten Stufe: 25–65 %

    Der Standard

    „Es zahlt sich nicht mehr aus“ – eine niederösterreichische Händlerin stellt den Auslandsversand ein und beliefert nur noch Deutschland.

    Zum Artikel

    Handelsblatt

    Online-Händler stoppen den Verkauf ins Ausland. Ein Betrieb aus sechs Personen legt seine Expansionspläne auf Eis, weil jedes EU-Land eine eigene Registrierung und einen eigenen Bevollmächtigten verlangt.

    Zum Artikel

    Handelsverband Österreich

    „Bei Verpackungen errichtet Brüssel 27 neue Bürokratiegrenzen. Damit wird der Binnenmarkt ad absurdum geführt.“ – Rainer Will, Geschäftsführer

    Zur Mitteilung

    Alles auf einen Blick.

    Fristen, Mengen und der Stand Ihrer Verpackungen an einem Ort. Von hier aus kommen Sie mit einem Klick zu jeder Aufgabe.

    Dashboard der Software mit Fristen, Mengen je Monat, Status der Verpackungen und der Liste der offenen Aufgaben (Beispieldaten)

    Zum Lesen seitlich wischen.

    Ansicht aus der Software. Alle Zahlen sind Beispieldaten einer fiktiven Firma (Muster GmbH).
    Dashboard der Software auf einem modernen Smartphone mit Kennzahlen und der Grafik der Behörden-Meldungen (Beispieldaten)
    So sieht das Dashboard auf dem Handy aus. Alle Zahlen sind Beispieldaten einer fiktiven Firma (Muster GmbH).

    Zehn Module, ein Werkzeug.

    Alles, was Sie zum Erfassen, Prüfen und Melden brauchen, an einem Ort. Daten, die einmal sauber erfasst sind, nutzen Sie immer wieder.

    Produkt-Katalog

    Ihre Artikel mit GTIN und Stückliste, je Artikel die Verpackungen. Dazu sehen Sie, welche EPR-Bereiche die Ware selbst betreffen: Batterien, Elektro, Textil.

    Verpackungs-Katalog

    Alle Verpackungen an einer Stelle, mit Werkstoff, Gewicht, Maßen und Prüfstatus als Ampel.

    Werkstoffe

    Rezyklatanteil, Flächengewicht und Schwermetalle einmal pflegen und überall wiederverwenden.

    Lieferkette

    Partnerfirmen verbinden, fehlende Angaben per Link anfordern und die ganze Kette mit Status sehen.

    Lieferungen

    Jede Ein- und Ausgabe mit Partner, Menge und Charge, auch per PDF-Lieferschein.

    Registrierung & Bevollmächtigung

    Status und Rollen-Check für alle 27 EU-Länder: wo Sie selbst melden müssen und wo die Anmeldung fehlt.

    Behörden-Meldungen

    Die Meldung entsteht aus Ihren Lieferungen: Meldedaten je Land und Material, bereit zur Übertragung ins Register.

    Gebühren & Tarife

    Gebühren-Richtwerte je Register und Werkstoff. So sehen Sie vorab, in welcher Größenordnung die Meldung liegt.

    Nachweis-Tresor & Konformität

    Konformitätserklärung nach Art. 39, im Nachweis-Tresor abgelegt, mit den Aufbewahrungsfristen von fünf bzw. zehn Jahren im Blick.

    Anbindungen

    Shopify (ab Business) und JTL (ab Professional) direkt anbinden. CSV, Excel und PDF-Lieferschein gehen in jedem Tarif.

    Auch der Inhalt kann meldepflichtig sein.Batterien, Elektrogeräte und Textil haben je nach Land eigene Herstellerpflichten. Im Produkt-Katalog sehen Sie je Produkt, welche EPR-Bereiche die Ware betrifft. Die Meldung nach der PPWR bereitet Paxonic für die Verpackung vor.

    Von der Verpackung bis zur fertigen Meldung.

    1. Erfassen

      Verpackungen und Lieferungen übernehmen Sie aus CSV, Shopify oder dem PDF-Lieferschein. Was fehlt, holen Sie per Link beim Lieferanten; er braucht dafür kein Konto.

    2. Prüfen

      Je Zielland sehen Sie, ob und wo Sie melden müssen und was an Registrierung und Bevollmächtigung noch fehlt.

    3. Melden und belegen

      Aus Ihren Lieferungen entstehen die Meldedaten je Land und Material, bereit zur Übertragung ins Register. Konformitätserklärung und Nachweise liegen im Tresor.

    Wie wir mit Ihren Daten umgehen.

    Verarbeitung nach DSGVO

    Daten werden nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet und lassen sich jederzeit exportieren.

    Wo die Daten liegen

    Diese Website wird über IONOS in der EU ausgeliefert. Die Daten in der Software liegen bei unserem Datenbank-Dienstleister Supabase; den Standort nennt die Datenschutzerklärung, Abschnitt 6.

    Protokoll jeder Änderung

    Jede Änderung wird mit Zeitstempel und Benutzer protokolliert. Einträge werden ergänzt, nicht überschrieben.

    Auftragsverarbeitung

    Soweit wir Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, schließen wir vor Beginn einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO (AGB § 7).

    Häufige Fragen.

    Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine E-Mail: contact@lmf-solutions.com

    Für wen ist die Plattform gedacht?
    Für alle, die verpackte Ware in der EU in Verkehr bringen: Hersteller, Online-Händler, Marken und Importeure – und zunehmend Logistiker und Fulfilment-Dienstleister, die für ihre Kunden lagern und versenden. Gerade deren Lage ist heikel: Nach § 9 Abs. 5 VerpackG dürfen sie für einen nicht registrierten Hersteller gar nicht erst tätig werden. Ob Sie zehn oder zehntausend Artikel führen, spielt dabei keine Rolle – die Pflichten hängen an Ihrer Rolle in der Lieferkette, nicht an Ihrer Größe.
    Ich verkaufe nur in einem Land. Gilt die PPWR trotzdem für mich?
    Ja. Die PPWR ist eine EU-Verordnung und gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – auch wenn Sie ausschließlich in Österreich oder ausschließlich in Deutschland verkaufen. Von den 27 Registern betrifft Sie dann nur eines, die Pflichten selbst aber vollständig: Registrierung vor der ersten Lieferung, jährliche Mengenmeldung, Konformitätserklärung nach Art. 39 und die Aufbewahrung der Unterlagen. Der Unterschied zum Mehrländer-Fall ist der Aufwand, nicht die Pflicht.
    Meldet Paxonic für mich, oder muss ich die Meldung selbst abgeben?
    Paxonic bereitet die Meldung vor: Aus Ihren Lieferungen entstehen die Meldedaten mit den Mengen je Material und Zielland, bereit zur Übertragung ins Register. Abgegeben wird sie von Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten, unter Ihrer Registrierungsnummer. Die Meldung ist eine eigene Erklärung des Herstellers, und die Registerzugänge sind persönlich. Was Ihnen die Plattform abnimmt, ist die Arbeit davor: zählen, umrechnen, zuordnen und die Fristen im Blick behalten.
    Ich bin schon bei LUCID oder der ARA registriert. Bringt mir Paxonic dann noch etwas?
    Die Registrierung ist der erste Schritt – und der einfachste. Danach beginnt das, was jedes Jahr wiederkommt: Mengen je Material melden, Verpackungen auf verbotene Stoffe und Recyclingfähigkeit prüfen, je Verpackung die Konformitätserklärung erstellen, Nachweise fünf bzw. zehn Jahre aufbewahren – und bei jedem neuen Zielland von vorn anfangen. Genau dort setzt Paxonic an. Ihre bestehenden Registrierungsnummern tragen Sie einfach ein; die Plattform verwaltet sie mit und erinnert rechtzeitig an die Fristen.
    Woher bekomme ich die Materialdaten meiner Verpackungen?
    Nicht aus dem Gedächtnis, sondern vom Lieferanten – und der schuldet sie Ihnen. Nach Art. 16 PPWR muss er Ihnen alle Angaben und Unterlagen übergeben, die Sie für den Konformitätsnachweis brauchen. Über Paxonic laden Sie Ihre Lieferanten per Link ein; sie tragen Materialgewichte, Rezyklatanteile und Zertifikate über ein einfaches Formular ein, ohne eigenes Konto und ohne Lizenz. Was fehlt, bleibt im Katalog markiert, bis es da ist – Sie sehen also jederzeit, worauf Sie noch warten.
    Wie aufwendig sind die Einrichtung und der Datenimport?
    Kein IT-Projekt. Artikel- und Verpackungsstammdaten importieren Sie in jedem Tarif per CSV oder Excel. Shopify binden Sie ab dem Tarif Business direkt an, JTL ab Professional. Wer nichts zum Importieren hat, lädt einfach einen Lieferschein hoch – Paxonic liest die Positionen heraus, Sie müssen nichts abtippen. Zeit kostet danach nicht die Technik, sondern das Nachfordern fehlender Materialangaben beim Lieferanten. Genau dafür gibt es die Lieferanten-Einladung.
    Welche Länder deckt Paxonic ab?
    Paxonic zeigt Ihnen den Status und den Rollen-Check für alle 27 EU-Länder und verwaltet Ihre Registrierungen und Bevollmächtigten je Land. Welche Register und Fristen gelten, hängt vom Land ab und kann sich ändern.
    Kann ich die Plattform vorab testen?
    Derzeit suchen wir Testpartner. Als Testpartner nutzen Sie Paxonic 6 Monate lang unentgeltlich und geben uns im Gegenzug Feedback zur Benutzerfreundlichkeit und zur Software allgemein. Melden Sie sich über den Knopf „Jetzt melden“. Wir wählen die Testpartner nach eigenem Ermessen aus und schalten Ihren Zugang nach Ihrer Anfrage frei.
    Was passiert nach den 6 Monaten?
    Von allein passiert nichts. Der Zugang endet nach 6 Monaten automatisch, ohne dass Sie kündigen müssen, und geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif über. Entscheiden Sie sich für die Software, vereinbaren wir mit Ihnen einen Tarif. Ihre erfassten Daten bleiben gespeichert und stehen wieder bereit, sobald Sie buchen – auf Wunsch löschen wir sie stattdessen.
    Was kostet Paxonic?
    Die Preise stehen noch nicht fest. Wir legen sie gemeinsam mit unseren Testpartnern fest und nennen sie zum Start der Vollversion. Welche Tarife es gibt, sehen Sie auf der Seite „Tarife“. Als Testpartner nutzen Sie die Software 6 Monate ab Freischaltung unentgeltlich (AGB § 3a).
    Wo liegen meine Daten?
    Diese Website liegt bei IONOS auf Servern in der EU. Die Daten in der Software (Konto, Verpackungen, Nachweise) liegen bei unserem Datenbank-Dienstleister Supabase, nicht bei IONOS; den Standort nennt die Datenschutzerklärung (Abschnitt 6). Soweit wir Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, schließen wir vor Beginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AGB § 7). Mehr dazu im Abschnitt „Sicherheit“ auf der Startseite.
    Ersetzt die Software eine juristische Beratung?
    Nein, und das behaupten wir auch nicht. Paxonic ist ein Arbeits- und Nachweissystem: Es strukturiert Ihre Daten, rechnet Mengen aus, erinnert an Fristen und protokolliert jede Änderung nachvollziehbar. Ob eine bestimmte Konstellation rechtlich genau so zu bewerten ist, wie Sie sie eingetragen haben, entscheidet die Software nicht. Maßgeblich bleiben der amtliche Verordnungstext und die Vorgaben der zuständigen Register. Für Sonderfälle exportieren Sie alle Nachweise und Berichte in einem Zug und übergeben sie Ihrem Anwalt oder Ihrer Steuerberatung.

    Wir suchen Testpartner.

    Sie nutzen Paxonic 6 Monate unentgeltlich und sagen uns, was besser werden muss. Auswahl nach unserem Ermessen.

    • Für Unternehmen (B2B)
    • 6 Monate ab Freischaltung, unentgeltlich
    • Gegenleistung: Ihr Feedback zur Bedienung und zur Software
    • Kein Anspruch auf Aufnahme, wir wählen die Testpartner aus
    • Der Zugang endet nach 6 Monaten automatisch; Einzelheiten in den AGB, § 3a

    Wir verarbeiten Ihre Angaben ausschließlich, um diese Anfrage zu beantworten. Näheres in der Datenschutzerklärung.

    Fristen-Erinnerung

    Niemand erinnert Sie. Wir schon.

    Die PPWR gilt, die Fristen laufen, und die nationalen Register ändern ihre Vorgaben, ohne jemandem Bescheid zu geben. Wir behalten das im Blick und schreiben Ihnen, wenn Sie etwas betrifft.

    Sie erhalten zuerst eine Bestätigungsmail: Erst mit dem Klick darin beginnt das Abonnement. Höchstens zweimal im Monat, Abmeldung jederzeit mit einem Klick. Näheres in der Datenschutzerklärung.